Häufige Fragen

Häufige Fragen

16. August 2023 Kirchenhochzeit

Beziehungen leben

In der kirchlichen Trauung steckt eine Verheissung: Das Zusammenleben kann gelingen. Mit Gottes Hilfe können auch Krisen und schmerzhafte Erfahrungen gemeinsam bewältigt werden. Denn das Versprechen Gottes, die Eheleute auf ihrem Weg zu begleiten, gilt verlässlich für gute und für schlechte Tage.

Die Kirchen haben Angebote für Paare, um ihre Beziehung und ihre gemeinsame Zeit bewusst zu pflegen und reifen zu lassen (vgl. www.paarberatung-mediation.ch und www.eheseminar-zh.ch). Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarreien und Kirchgemeinden sowie kirchliche Einrichtungen sind für Menschen in all ihren Lebenssituationen da, auch in partnerschaftlichen Krisen.

Häufige Fragen zur kirchlichen Heirat

(Antworten in kursiver Schrift beziehen sich auf die römisch-katholische Tradition)

 

1.     Müssen wir, um kirchlich getraut zu werden, zuvor auf dem Standesamt heiraten?

Ja. Die kirchliche Trauung darf laut schweizerischem Zivilgesetzbuch erst nach der Ziviltrauung stattfinden. Dies gilt für beide Konfessionen.

2.     Mein Partner/meine Partnerin ist katholisch, wir möchten aber reformiert heiraten – geht das?

Ja. Kirchenrechtliche Voraussetzung für die reformierte Trauung ist, dass einer der beiden der Reformierten Kirche angehören.

Wenn Sie ebenfalls katholisch sind, ist es kirchenrechtlich nicht möglich, reformiert zu heiraten. Wenn zwei Katholiken in der Kirche heiraten wollen, wird keine Formdispens erteilt, um vor einem reformierten Seelsorgenden den Bund der Ehe zu schliessen.

Wenn Sie selbst reformiert sind, ist dies grundsätzlich möglich. Die zuständige Pfarrperson des Wohnortes des katholischen Partners führt ein Ehegespräch, klärt die Situation ab und falls die Trauung möglich ist, füllt sie die notwendigen Formulare aus.

 3.     Mein Partner/meine Partnerin ist reformiert, wir möchten aber katholisch heiraten – geht das?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die reformierte Kirche des Wohnortes kann über die kirchliche Trauung informiert werden, dann wird die kirchliche Trauung in den reformierten Kirchenbüchern offiziell dokumentiert.

Grundsätzlich ist dies möglich. Die zuständige Pfarrperson des Wohnortes des katholischen Partners führt ein Ehegespräch, klärt die Situation ab und falls der kirchlichen Trauung nichts im Wege steht, füllt sie die notwendigen Formulare aus.

 4.     Was ist eine ökumenische Trauung?

Eine reformierte Pfarrperson gestaltet den Traugottesdienst zusammen mit einer von der katholischen Kirche autorisierten Person.

Genau genommen gibt es keine ökumenischen Trauungen. Was mit diesem Begriff gemeint ist, sind ökumenische Gottesdienste, in denen eine Trauung stattfindet und sowohl der reformierte als auch der katholische Seelsorgende mitwirken. Allerdings kann nur entweder der reformierte (nach vorgängiger Formdispens) oder der katholische Seelsorgende das Ja-Wort entgegennehmen. Dies entscheidet letztlich darüber, ob es sich dann - ganz genau genommen - um eine reformierte oder eine katholische Trauung handelt.

 5.     Was ist der Unterschied zwischen einer katholischen und einer reformierten Trauung?

Die kirchliche Trauung ist nach reformiertem Verständnis ein Gottesdienst, die Ehe kein Sakrament, weil Jesus sie nicht selbst als Zeichenhandlung eingesetzt hat.

Das gegenseitige Ja-Wort bei einer katholischen Trauung ist sakramental, d.h. so verbindlich und unauflöslich wie das Ja Gottes zu uns Menschen und zu diesem Paar.

 6.     Wir wohnen in A., möchten aber in Z. heiraten – dürfen wir die Pfarrperson selbst suchen?

Ja, Sie können Ihre Wunschpfarrperson anfragen, unabhängig von der Trauung. Wenn Sie an Ihrem Wohnort oder in der umliegenden Region heiraten, steht Ihnen eine Pfarrperson Ihres Wohnortes zur Verfügung.

Die zukünftigen Ehepartner melden sich mit ihrem Anliegen immer zuerst beim Pfarramt in A und können dort ihr Anliegen besprechen. Den Priester oder Diakon, der die Trauung vornehmen soll, kann das Brautpaar in der Regel selbst wählen; ebenso die Kirche, in der die Trauung stattfinden soll. Verpflichtet ist dazu allerdings nur die Pfarrperson in der Pfarrkirche der Wohnortspfarrei.

 7.     Dürfen wir uns in einer Waldlichtung (auf dem Jungfraujoch, hinter einer keltischen Kultstätte etc.) kirchlich trauen lassen?

Die Pfarrperson kann die Trauung auf Wunsch des Ehepaares auch an einem anderen Ort als in einer Kirche durchführen. Bei der Wahl eines anderen Ortes ist der Bedeutung und der Würde des Gottesdienstes Rechnung zu tragen.

Die Trauung findet in der Regel in einer katholischen Kirche oder Kapelle statt. Andere Orte wie z.B. im Freien, auf Schiffen usw. sind prinzipiell für eine religiöse Feier nicht angebracht. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Hilfe des Pfarrers oder Diakons das Ordinariat um Erlaubnis angefragt werden.

8.     Wie viel kostet eine kirchliche Trauung?

Die reformierten Kirchen stehen für Reformierte an ihrem Wohnort und in ihrem Wohnkanton in der Regel kostenlos zur Verfügung. Die Ortspfarrperson gestaltet den Traugottesdienst im Rahmen ihrer / seiner Anstellung als Gemeindepfarrperson, daraus entstehen für das Ehepaar keine Kosten. Bei einer Trauung, die nicht am Wohnort des Ehepaares stattfindet und/oder die von einer anderen Wunschpfarrperson durchgeführt wird, werden dem Ehepaar gelegentlich die Kosten für die Benützung der Infrastruktur und/oder ein Honorar für die Pfarrperson in Rechnung gestellt.

Wenn Sie in der Pfarrei Ihres Wohnortes heiraten, stehen Ihnen die Kirche, ein Organist oder eine Organistin, ein Sakristan oder eine Sakristanin und der Priester oder Diakon zur Verfügung. Falls Sie auswärts heiraten, kann es sein, dass für die Kirche eine Miete bezahlt werden und der Organist, der Sakristan, evangelisch auch der Priester oder Diakon, entlöhnt werden müssen.

 9.     Uns liegt die Bibel nicht sehr am Herzen; dürfen Verwandte oder Freunde im Gottesdienst stattdessen ein literarisches Gedicht oder einen Prosatext vorlesen?

Ja, es können sowohl biblische wie auch literarische Texte als Gottesdienstelemente verwendet werden.

Ein Gedicht oder auch ein passender Prosatext kann in einem Trauungsgottesdienst durchaus seinen Platz haben. Da es sich jedoch bei einer kirchlichen Trauung um eine christliche Feier handelt und der christliche Glauben sein erstes Fundament in der Bibel hat, ist ein Text aus der Heiligen Schrift wesentlicher Bestandteil der Feier. Es kann übrigens sehr spannend sein, gemeinsam als Paar und vielleicht mit dem Priester zusammen einen Bibeltext auszusuchen und sich damit auseinanderzusetzen. Die Bibel ist immer einmal wieder für Überraschungen gut!

10.  Dürfen im Gottesdienst auch moderne Lieder gesungen werden?

Ja. Musik und Lieder können im Gespräch mit der Pfarrperson und der Musikerin/dem Musiker selbst ausgesucht werden.

Die Lieder, die im Trauungsgottesdienst gesungen werden, sollen einen Bezug zu dieser besonderen Feier haben und zum Teil der Gottesdienstgemeinschaft bekannt sein, damit sie mitsingen kann. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, steht der Wahl von modernen Liedern nichts im Wege.

11.  Dürfen wir Ringe tauschen?

Ja. Zu erwähnen ist, dass der Ringtausch in einer reformierten Trauung nicht unbedingt notwendig ist, aber ein geschätzter Brauch; massgebend für die reformierte Trauung ist das Versprechen des Ehepaares und der Zuspruch des Segens.

Die Segnung der Ringe und der Ringtausch ist ein Element des katholischen Rituals. Die Ehepartner bekunden dabei: «Trag diesen Ring als Zeichen meiner Liebe und Treue!» und bekunden damit den unauflöslichen Bund, den sie damit schliessen.

12. Müssen wir bei der kirchlichen Trauung schwören «bis dass der Tod euch scheidet!»?

Zur reformierten Trauung gehört kein Schwur, sondern ein Versprechen. Das Ehepaar bereitet den Inhalt des Versprechens im Rahmen der Traugespräche mit der Pfarrperson vor.

Diese Formel ist im Trauritus nach wie vor als gegenseitiges Versprechen vorgesehen. Es ist aber durchaus möglich und mit dem Pfarrer oder Diakon abzusprechen, eine andere Formulierung zu wählen (z.B.: «alle Tage meines Lebens» oder «solange ich lebe!»)

13. Darf ein Christ/eine Christin eine Muslimin/ einen Muslim heiraten?

Ja. Kirchenrechtliche Voraussetzung für die reformierte Trauung ist, einer/eine von beiden der reformierten Kirche angehört.  Die reformierte Trauzeremonie bietet bei einer religionsverschiedenen Eheschliessung die Möglichkeit, einen Vertreter oder eine Vertreterin der anderen Religion an der Trauung zu beteiligen und somit der Achtung vor der anderen Religion Ausdruck zu geben.

Trauungen über die Grenzen des Bekenntnisses und sogar der Religion hinaus sind mit einer

besonderen Erlaubnis möglich. Für die Erlaubnis zur Ehe mit einem/einer

Nichtgetauften, bzw. einer anderen Religion angehörenden Person ist das Generalvikariat (der Generalvikar) zuständig (Dispens für Religionsverschiedenheit).

14. Meine Partnerin ist zur Kirche ausgetreten und ich bin katholisch, wir möchten uns dennoch von einer reformierten Pfarrperson trauen lassen. Ist das möglich?

Nein. Formale Voraussetzung für die reformierte Trauung ist, dass einer/eine von beiden der reformierten Kirche angehören. Dies schliesst aber nicht aus, dass eine Pfarrperson aus seelsorglichen Gründen gleichwohl die Trauung vornimmt. Ob seelsorgliche Gründe vorliegen, entscheidet allein die Pfarrperson. Das Ehepaar in einem solchen Fall selbst eine Pfarrperson für die Trauung finden. Die Trauung wäre dann eine reformierte Trauung, wobei ein Dispens der katholischen Kirche vorliegen müsste, damit sie von dieser anerkannt wird.

In diesem Fall ist allein der katholische Partner/ die katholische Partnerin massgeblich. Daher ist es nicht möglich, dass allein ein/e reformierte/r Pfarrer/in die Trauung leitet. Weiteres ist mit dem katholischen Pfarrer oder Diakon vor Ort abzuklären.

15. Was macht die Kirche, wenn wir als Geschiedene heiraten wollen? Ich bin geschieden und mein Partner/meine Partnerin ist verwitwet – dürfen wir dennoch kirchlich heiraten?

Ja. Kirchenrechtliche Voraussetzung für die reformierte Trauung ist lediglich, dass einer von beiden der reformierten Kirche angehören.

Grundsätzlich gilt die katholische Ehe als unauflöslich. Eine zweite Ehe ist deshalb aus kirchlicher Sicht nicht möglich. Ist einer der Ehepartner verstorben, löst sich mit dem Tod das Eheband auf. Dann ist selbstverständlich eine neue Eheschliessung möglich.

Ist eine Ehe gescheitert und geschieden, kann die Gültigkeit durch ein kirchliches Gericht geprüft werden. Je nach Umständen wird diese Ehe für ungültig erklärt. Dann ist eine kirchliche Heirat wieder möglich. Diese Abklärungen trifft das bischöfliche Offizialat.

16. Warum eigentlich muss man kirchlich heiraten?! Es reicht doch, wenn man sich liebt!

Die Eheschliessung ist ein Grund zum Feiern. Die kirchliche Trauung gibt dem Glück und der Freude des Ehepaares im Rahmen eines Gottesdienstes öffentlich Raum. Die Pfarrperson spricht dem Ehepaar den Segen Gottes zu im Vertrauen auf Gott, der das Ehepaar begleitet in guten und in schwierigen Zeiten.

Niemand muss in der Kirche heiraten. Im Gegenteil – die kirchliche Heirat muss eine freie Entscheidung sein! Es reicht, wenn man sich liebt. Allerdings wissen wir alle aus Erfahrung, dass sich eine Liebesbeziehung im Laufe der Zeit auch verändert. Sich zu lieben bedeutet nicht, dass ab sofort das Leben nur noch aus Glück besteht; sich zu lieben bedeutet auch, dass möglicherweise viel Schmerzliches ertragen werden muss. Gerade auch in solchen Situationen kann es hilfreich sein, sich als Paar von einer Gemeinschaft getragen zu wissen. Eine andere Motivation besteht darin, das Geschenk dieser einmaligen Beziehung vor Gott, der Quelle aller Liebe zu bekräftigen und ihn zum Dritten im Bunde zu machen. Es ist sinnvoll, dieses Zeichen zu setzen und den Bund des Lebens dem Segen Gottes anzuvertrauen.

17. Müssen wir Kinder wollen, um kirchlich heiraten zu dürfen?

Nein.

Die grundsätzliche Bereitschaft ist eine der Voraussetzungen für eine gültige Eheschliessung. Im Trauritus wird gefragt: «Sind Sie beide bereit, die Kinder anzunehmen, die Gott Ihnen schenken will, und sie im Geist Christi und seiner Kirche zu erziehen?» Wird dies kategorisch abgelehnt, ist eine katholische Eheschliessung gar nicht möglich.

18. Was ist der Unterschied zwischen einer Pfarrperson/ einem Priester und einem/einer Ritualbegleiter/in?

Eine Pfarrperson ist eine ordinierte Amtsperson, die im Gehorsam gegenüber Jesus Christus und gebunden durch das Ordinationsgelübde in der Wortverkündigung frei ist. Ihre Aus- und Weiterbildung entspricht akademischen und landeskirchlichen Standards. «Ritualbegleiter/in» ist keine geschützte Berufsbezeichnung. «Ritualbegleiter/innen» sind freischaffend, eine angemessene Aus- und Weiterbildung kann nicht zwingend vorausgesetzt werden. «Ritualbegleiter/innen» werden von den reformierten Landeskirchen nicht anerkannt.

Ein Priester ist ein Amtsträger der Katholischen Kirche; er handelt – auch bei einer Trauung – in Übereinstimmung mit einer weltweiten Gemeinschaft und jahrhundertealten Tradition; sein Handeln ist aufgrund seines kirchlichen Auftrags verbindlich. Ein Ritualberater ist freischaffend ohne Rückbindung an eine kirchliche Gemeinschaft, ihr weder verpflichtet noch von ihr anerkannt, auch wenn er christliche Symbole verwendet.

19. Müssen wir uns vor der Hochzeit einer Gewissensprüfung unterziehen?

Nein.

Ein Ehevorbereitungskurs ist in einigen Ländern Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Die Trauung ist ein Sakrament, ein heiliges Zeichen. Wenn dieses bewusst gefeiert werden soll, muss man es auch verstehen. Daher ist eine Vorbereitung darauf wichtig. Damit wirklich eine freie Entscheidung für die Ehe möglich ist, soll das Paar dabei auch «sein Gewissen prüfen», d. h. es soll sich ganz ernsthaft fragen, ob es wirklich heiraten will und was dies für sie bedeutet.

20. Können auch für gleichgeschlechtliche Paare kirchlich getraut werden?

Seit der Einführung der Ehe für alle darf die reformierte Kirche auch gleichgeschlechtliche Paare trauen.

Die kirchliche Trauung ist als Sakrament nur für die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau vorgesehen. Jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, darf aber einen kirchlichen Segen empfangen im Vertrauen auf Gott, der jeden Menschen so annimmt, wie er ist. Als Unterstützung bietet die katholische Kirche respektvolle seelsorgerliche Begleitung an. Einen in der Kirche gespendeten Segen kann jeder Mensch in jeder Lebenssituation empfangen.

21. Ich kann mit der Kirche nicht viel anfangen, meinem Partner/ meiner Partnerin aber liegt der Glaube am Herzen. Was sollen wir tun?

Miteinander reden. In der kirchlichen Trauung bittet das Ehepaar zusammen mit Angehörigen und Freunden um den Segen Gottes. Dazu gehört auch, dass sie eigene Erfahrungen und Wünsche, Ambivalenzen und Ängste zur Sprache bringen können.

In erster Linie muss ein Paar miteinander klären, ob und wie sie ihre Beziehung offiziell machen wollen. Das Gespräch mit einem Seelsorger, einer Seelsorgerin kann hilfreich sein und aufzeigen, was (noch nicht) sinnvoll ist.